AGB’s
1. Das Bogenstudio arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Bogenstudios bedarf es insoweit nicht.
2. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Bogenstudios; aus einem Kostenvoranschlag oder einer Buchungsoption kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags hergeleitet werden. Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die vom Mieter beabsichtigte Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen durchführbar ist.
3. Das Bogenstudio vermietet an den Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die festgelegte Dauer. Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen.
4. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist generell nicht zulässig.
5. Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Kommt der Mieter mit der Räumung und Herausgabe in Verzug, so haftet er dem Vermieter gegenüber auf Verzugsschaden, der z.B. in Schadenersatz wegen der nicht rechtzeitigen Raumüberlassung an eine folgende Produktion bestehen kann.
6. Alle angemieteten Räumlichkeiten werden nach Beendigung der Vertragsdauer auf Rechnung des Mieters aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen Stand versetzt.
7. Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten und aller Geräte samt Zubehör von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit zu überzeugen. Soweit er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang rügt, gilt die Ordnungsmäßigkeit und einwandfreie Übergabe der Leistung als von ihm anerkannt.
8. Der Mieter ist verpflichtet, das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, dieses an Dritte weiter zu vermieten oder zu überlassen.
9. Die vom Bogenstudio angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und grundsätzlich nur innerhalb des Studiogeländes verwendet werden.
10. Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter auf ihn über. Ebenso trägt er die Transport- oder Versandgefahr.
11. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung stehen.
12. Der Mieter ist dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
13. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Dieser hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden und/oder Verlusten dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.
14. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Vermieters entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
15. Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Produktion gehörenden Personen oder von Dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten.
16. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei.
17. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder -weiterverarbeitungsgeräten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel bezieht, die schon bei Vertragsschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet vorstehender Regelung nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter haftet der Vermieter nicht.
18. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem Mieter oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der Mieter weder ein Zurückbehaltungrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
19. Der vereinbarte Mietzins ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter sofort und ohne Abzüge zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden. Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Nebenkosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (Energie, Heizung, Wasser, Endreinigung). Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
20. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Soweit der Mieter nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts Düsseldorf vereinbart.
22. Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Von dem Zeitpunkt von einer Woche bis zum Zeitpunkt von exakt 48 Stunden vor Mietbeginn sind Stornokosten von 25 % der vereinbarten Miete zu entrichten. Von dem Zeitpunkt von weniger als exakt 48 Stunden vor Mietbeginn aber mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn ist 50 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Nach letztgenanntem Zeitpunkt ist die volle Miete abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu zahlen. Soweit eine anderweitige Vermietung möglich ist, entfallen die Stornokosten entsprechend der Höhe des anderweitig vereinnahmten Mietzinses.
23. Seitens des Vermieters wird jegliche Haftung für auftretende Schäden an den auf den Parkplätzen abgestellten Kraftfahrzeugen ausgeschlossen.
24. Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet) gestattet der Mieter dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set. Jedoch werden auf diesen Fotos keine Personen, die der Produktion des Mieters angehören, abgelichtet, es sei denn, dies wird vom Mieter ausdrücklich genehmigt. Der Mieter gestattet dem Vermieter im Rahmen der Eigenwerbung, die Produktion, die Beteiligten und den Produktionstermin (gegebenenfalls erst nach Abschluss der Produktion) zu benennen. Vor der Veröffentlichung legt der Vermieter dem Mieter die zur Veröffentlichung bestimmten Fotos bzw. Texte vor, wobei die elektronische Übertragung insoweit ausreicht. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichigem Grund widersprechen. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zu Veröffentlichung vorgesehenen Fotos beim Mieter.
25. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.